Peer-to-Peer-Verträge (P2P)

Neu ab Oktober 2026: Mit einem Peer-to-Peer-Vertrag können Sie selbst erzeugten Strom direkt an andere Personen verkaufen oder weitergeben.

Was bedeutet Peer-to-Peer-Stromhandel (P2P)?

Beim Peer-to-Peer-Stromhandel, kurz P2P, kann selbst erzeugter Strom direkt mit ein oder mehreren Personen geteilt, an sie verkauft oder geschenkt werden, ohne dafür eine Energiegemeinschaft mit eigener Rechtsform gründen zu müssen. Dafür braucht jeder beteiligte Zählpunkt einen Smart Meter. Außerdem schließen alle beteiligten Personen eine vertragliche Vereinbarung ab, in der die wichtigsten Bedingungen festgelegt werden.

Was ist neu?

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) schafft einen rechtlichen Rahmen für Peer-to-Peer-Verträge.

Seit 1. Oktober 2026

Neue Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften sind in Kraft getreten. Damit können Sie selbst erzeugten Strom über einen Peer-to-Peer-Vertrag direkt an andere Personen verkaufen oder verschenken. Eine eigene Rechtsform ist dafür nicht notwendig.

Ab 5. Oktober 2026

Peer-to-Peer-Modelle können zunächst nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die sich beim selben Netzbetreiber befinden. Der P2P Stromhandel über mehrere Netzgebiete hinweg soll voraussichtlich ab April 2027 möglich sein.

Ab 1. Jänner 2027

Für P2P-Modelle, Bürgerenergiegemeinschaften und Eigenversorgungsanlagen gelten voraussichtlich erst ab 01.01.2027 reduzierte Netzentgelte. Aktuell profitieren lediglich EEG-TeilnehmerInnen von einer Vergünstigung.

Vorteile von P2P-Verträgen

  • Flexible Konstellationen möglich:
    Der P2P-Vertrag kann zwischen 1 ErzeugerIn und 1 VerbraucherIn geschlossen werden, aber z.B. auch zwischen 1 ErzeugerIn und mehreren VerbraucherInnen sowie mehrere ErzeugerInnen und mehreren VerbraucherInnen.
  • Keine eigene Rechtsform notwendig:
    Für einen Peer-to-Peer-Vertrag müssen Sie keinen Verein, keine Genossenschaft und keine andere Organisation gründen. Es handelt sich lediglich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien.
  • Auch Gewinnerzielung erlaubt:
    Im Gegensatz zu Energiegemeinschaften ist beim Peer-to-Peer-Stromhandel auch eine Gewinnerzielung erlaubt.
  • Freie Wahl von Strompartnern
  • Hohe Flexibilität

Wie funktioniert ein Peer-to-Peer-Modell?

  1. Voraussetzungen prüfen
    Alle beteiligten Zählpunkte benötigen einen Smart Meter. Außerdem brauchen die teilnehmenden Personen einen bestehenden Stromliefervertrag und, sofern Strom eingespeist wird, einen Stromabnahmevertrag.
  2. Peer-to-Peer-Vertrag abschließen
    Im Vertrag wird festgelegt, wer Strom erzeugt und wer ihn bezieht. Auch die beteiligten Zählpunkte, der Preis, die Aufteilung der Strommengen und die Abrechnung werden vereinbart.
  3. Registrierung auf einer P2P-Plattform
    Die Registrierung erfolgt über ebutilities.at, die gemeinsame Plattform der österreichischen Energiewirtschaft. Für den Energiedatenaustausch ist außerdem eine Anmeldung bei EDA auf eda.at erforderlich.
  4. Strom teilen
    Richten Sie die Datenfreigabe und die Abrechnungsregeln ein. Die P2P-Vereinbarung ist zusätzlich im Kundenportal des Netzbetreibers zu hinterlegen, damit der Strom korrekt weitergeleitet werden kann.

Fragen zu Peer-to-Peer-Verträgen

Auch mit einem Peer-to-Peer-Vertrag benötigen Sie weiterhin einen Energielieferanten. Reicht der über das Peer-to-Peer-Modell zugeteilte Strom nicht aus, versorgt Unsere Wasserkraft Ihren Zählpunkt mit der zusätzlich benötigten Strommenge. Die Vereinbarung über Verkauf oder Weitergabe des selbst erzeugten Stroms erfolgt direkt zwischen den teilnehmenden Personen oder über eine/n OrganisatorIn.

Ja. Ein Peer-to-Peer-Vertrag ersetzt Ihren Stromliefervertrag nicht. Wenn der zugeteilte Peer-to-Peer-Strom nicht ausreicht, wird Ihr restlicher Strombedarf weiterhin über Ihren bestehenden Energielieferanten gedeckt.

Ja, im Rahmen eines Peer-to-Peer-Vertrags kann überschüssig erzeugter Strom aus einer Photovoltaikanlage einer anderen Verbrauchsanlage zugeordnet und mit deren Verbrauch verrechnet werden. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Derzeit noch nicht. Für Peer-to-Peer-Modelle können bis Ende 2026 noch keine günstigeren Netzentgelte verrechnet werden.

Nach aktuellem Stand sollen mit der neuen Netzentgelt-Verordnung ab 1. Jänner 2027 reduzierte Netzentgelte für bestimmte lokale und regionale Peer-to-Peer-Modelle möglich werden.

Im Vergleich zu Energiegemeinschaften ist bei Peer-to-Peer-Verträgen keine Gründung einer Rechtsform notwendig - eine vertragliche Vereinbarung ist ausreichend.

Zudem ist bei P2P eine Gewinnabsicht erlaubt.

Für die Teilnahme an einem Peer-to-Peer-Modell benötigen alle beteiligten Zählpunkte einen Smart Meter. Zusätzlich sind ein bestehender Stromliefervertrag und, sofern Strom eingespeist wird, ein Stromabnahmevertrag erforderlich. Zudem ist das Modell bis voraussichtlich April 2027 nur für Teilnehmende desselben Netzbetreibers möglich.

Eine Registrierung ist auf ebutilities.at, der gemeinsamen Plattform der Netzbetreiber, möglich. Eine Anmeldung auf eda.at, dem Portal für Energie-Daten-Austausch, ist erforderlich. 

Mittels Smart Meter werden im 15-Minuten-Takt Erzeugung und Verbrauch erfasst. Der erzeugte Strom wird den vereinbarten Verbrauchszählpunkten zugeordnet und gemäß den vereinbarten Konditionen abgerechnet.

Energielieferant:
Auch wenn Sie an einem Peer-to-Peer-Modell teilnehmen, bleiben wir weiterhin Ihr Ansprechpartner rund um Ihre Energieversorgung. Eine gesonderte Meldung Ihres Peer-to-Peer-Vertrages bei uns ist nicht notwendig. Wir kümmern uns weiterhin um: Die Versorgung Ihres Haushalts mit Strom, wenn kein PV-Strom verfügbar ist. Ihren Einspeisevertrag für nicht anderweitig genutzte Überschüsse. Die Lieferung und Abrechnung von Strommengen, die nicht über Peer-to-Peer genutzt werden.

Wichtig: Peer-to-Peer ersetzt Ihren Energielieferanten nicht. Es erweitert lediglich die Möglichkeiten, einen Teil Ihres Stroms direkt mit anderen Personen zu teilen.
 
Peer-to-Peer-Partner:
Ihr/e Peer-to-Peer-PartnerIn ist jene Person, die Strom von Ihnen bezieht oder Ihnen Strom zur Verfügung stellt. Im Peer-to-Peer-Vertrag wird beispielsweise geregelt: Wer Strom liefert und wer Strom bezieht. Ob der Strom verschenkt oder verkauft wird. Zu welchen Bedingungen die Stromzuordnung erfolgt.


Netzbetreiber:
Der Netzbetreiber sorgt für die technische Abwicklung im Hintergrund.
Dazu gehören: Erfassung der erzeugten und verbrauchten Strommengen über den Smart Meter, technische Zuordnung der Energiemengen sowie die Marktkommunikation zwischen den beteiligten Partnern.

Ihr bestehender Einspeisevertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Der Strom, den Sie über einen Peer-to-Peer-Vertrag einer anderen Person zuordnen, wird dieser Person zugerechnet. Überschüssiger Strom, der nicht über Peer-to-Peer genutzt wird, kann weiterhin über Ihren bestehenden Einspeisevertrag vermarktet werden.

Das bedeutet für Sie: 

  • Ein Teil Ihres Stroms kann über Peer-to-Peer geteilt oder verkauft werden.
  • Der verbleibende Überschuss wird weiterhin über Ihren Einspeisevertrag vermarktet.

Ja. Das ist sogar notwendig, da ein Peer-to-Peer-Vertrag Ihren Stromliefervertrag nicht ersetzt.

Sie beziehen Ihren Strom aus zwei Quellen:

  • aus dem Peer-to-Peer-Modell, wenn dort ausreichend Strom verfügbar ist
  • von Ihrem bestehenden Energielieferanten, wenn Sie zusätzlichen Strom benötigen

So bleibt Ihre Stromversorgung jederzeit sichergestellt.

Der Einstieg erfolgt in der Regel in wenigen Schritten:

  • Sie behalten Ihren bestehenden Stromliefervertrag.
  • Gegebenenfalls behalten Sie auch Ihren bestehenden Einspeisevertrag.
  • Sie schließen zusätzlich einen Peer-to-Peer-Vertrag mit den beteiligten Personen ab.
  • Die technische Umsetzung sowie die Meldung an Netzbetreiber und Marktpartner erfolgen im Rahmen dieses Prozesses.

Die Registrierung für Peer-to-Peer-Modelle erfolgt über die Plattform ebUtilities. Laut den aktuellen Informationen können die neuen Bürgerenergiemodelle „Peer-to-Peer“ und „Eigenversorger“ ab dem 5. Oktober 2026 registriert werden.

Zur Registrierung auf der Plattform ebutilities.at.

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