Energiekosten-Unterstützungen

So holen Sie sich Ihre österreichweiten und bundeslandbezogenen Ausgleichszahlungen. 

Ein Überblick aller bundesweiten Unterstützungs-Möglichkeiten

Eins

Österreichweit

Gibt es den Stromkostenzuschuss, den Klimabonus, sowie den Energiekostenausgleich.

Zwei

In Niederösterreich

Alle Niederösterreicher erhalten ab September 2022 den blau-gelben Strompreisrabatt.

Wien

In Wien

Der Energie-Bonus und die Energiekostenpauschale unterstützen Wiener Haushalte.

In Vorarlberg

Alle Vorarlberger Haushalte erhalten ab April 2023 zusätzlich einen Stromrabatt.

In Salzburg

Der Heizkostenzuschuss muss in Salzburg gesondert beantragt werden.

Eins

Österreichweit

Gibt es den Stromkostenzuschuss, den Klimabonus, sowie den Energiekostenausgleich.

Zwei

In Niederösterreich

Alle Niederösterreicher erhalten ab September 2022 den blau-gelben Strompreisrabatt.

Wien

In Wien

Der Energie-Bonus und die Energiekostenpauschale unterstützen Wiener Haushalte.

In Vorarlberg

Alle Vorarlberger Haushalte erhalten ab April 2023 zusätzlich einen Stromrabatt.

In Salzburg

Der Heizkostenzuschuss muss in Salzburg gesondert beantragt werden.

Stromkostenzuschuss

Auch Strompreisbremse genannt, sieht vor, dass jeder österreichische Haushalt für die ersten 2.900 Kilowattstunden nur 10 Cent/kWh exkl. USt. bezahlen soll. Für den Verbrauch über 2.900 kWh fällt der reguläre Tarif des Energieanbieters an. Falls der vertraglich vereinbarte Energiepreis über der Grenze von 40 Cent/kWh liegt, ist die Höhe des Zuschusses mit der Differenz begrenzt (max. 30 Cent/kWh).

Die Strompreisbremse der Bundesregierung gilt von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Diese wurde bis 31. Dezember 2024 verlängertJeweilige Details dazu folgen, sobald diese öffentlich gemacht werden.

Strompreisbremse

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern

Bis Ende des Jahres werden die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr für jeden Haushalt subventioniert, jedoch sinkt ab dem 1. Juli die Förderung von bis zu 30 auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Energiepreises, bis zu dem die Bremse wirkt, wird von 40 auf 25 Cent gesenkt. Der darüberhinausgehende Verbrauch wird wieder marktüblich abgerechnet, abhängig vom jeweiligen Stromtarif.

Beispiel – ab dem 1. Juli 2024 nur noch 15 Cent Bundesförderung:
Haushalte sollen auch nach Juli 2024 für die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr effektiv nur 10 Cent pro kWh zahlen. Mit der neuen Regelung bedeutet das: Wer 25 Cent pro kWh zahlt, erhält 15 Cent Zuschuss – bei 30 Cent sind es jedoch ebenfalls nur 15 Cent. Hinweis: Zu Ihrem Nettopreis kommen noch 20 Prozent Umsatzsteuer hinzu, die auf den Gesamtarbeitspreis berechnet wird.

Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird weiterhin direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, der Abzug erfolgt automatisch.

Was es zu beachten gibt:

Anspruch auf die Strompreisbremse haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben. Ausgenommen sind also z.B. Vereine oder Betriebe. Die Strompreisbremse wird von Unsere Wasserkraft automatisch auf der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt und muss nicht beantragt werden. Dennoch sollten Sie Ihre Teilzahlungsbeträge neu berechnen und im Kundenportal selbst anpassen, damit Sie die finanzielle Entlastung sofort spüren.

Alles über Ihren Haushaltszählpunkt.

Der Stromkostenzuschuss wird ausschließlich für eindeutig als Haushalt definierten Zählpunkten sowie für natürliche Personen gewährt. Drei synthetische Lastprofile sind Haushalten vorbehalten: H0, HA und HF. Welchem Profil Sie zugeodnet sind sehen Sie in Ihrer Jahresabrechnung. Eine Änderung des Lastprofils ist für Haushalte bei ihrem Netzbetreiber möglich.

Mehr Details finden Sie auch in unserer Musterrechnung.

Teilzahlungen anpassen!

Mit unserem Teilzahlungsrechner können Sie sich Ihre neuen monatlichen Teilzahlungen unter Berücksichtigung der Strompreisbremse errechnen und im Kundenportal selbst anpasssen. Wie Sie genau vorgehen erfahren Sie hier.

Verbrauch reduzieren.

Um die derzeitige Krise zu bewältigen, müssen wir Energie sparen. Das kann nicht gelingen, wenn alle Haushalte unverändert viel Strom verbrauchen wie vor der Krise. Deshalb kann die geförderte Energiemenge nur unter dem bisherigen durchschnittlichen Jahresbedarf liegen. Wie Sie Ihren Verbrauch reduzieren können, erfahren Sie hier.

Alles fest im Griff!

Mehr Informationen zum Thema Energiekosten, sowie weitere Details zur Strompreisbremse und zusätzlichen Fördermöglichkeiten finden Sie in unseren FAQs.

Stromkostenergänzungszuschuss

Zusätzlich zum Grundkontingent bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss. Für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 sind das einmalig € 61,25 je Person, mit Stichtag 1. Februar 2023. Für die Zeiträume 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 und 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 sind das einmalig € 52,50 je Person.

Hinweis: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.

Landwirte und Geschäftskunden

Von 01.06.2023 bis 31.12.2024 gilt nun auch der Stromkostenzuschuss für Landwirte und Geschäftskunden. Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz beim betrieblichen Zählpunkt werden bis zu 2.900 kWh sowie Haushaltskunden auch vom Bund gestützt. Betroffen sind alle Zählpunkte mit dem Lastprofil L0(Landwirtschaftsbetriebe), L1(LW mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht), L2 sowie G0(Gewerbe allgemein) und G1 – G6.

ACHTUNG! Der Antrag muss vom Kunden bis 31.05.2023 gestellt werden.

Netzkostenzuschuss

Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich einen Netzkostenzuschuss. Dieser wird in der Höhe von 75 % der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. Bei einem abweichenden Abrechnungszeitraum ist der Kostendeckel auf Basis einer tageweisen Aliquotierung zu ermitteln. Um den Netzkostenzuschuss zu erhalten, muss der Haushalt von den Erneuerbaren-Förderkosten bzw. von den Rundfunkgebühren (GIS) befreit sein. Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 gewährt.

Strompreisbremse

Der Klimabonus

Mit dem Klimabonus erhalten alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich jährlich 250 Euro. Aufgrund der aktuellen Inflation und den damit verbundenen steigenden Preisen, wird der Klimabonus 2022 einmalig auf 500 Euro (durch den Anti-Teuerungsbonus) für alle Erwachsenen aufgestockt. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es die Hälfte, also 250 Euro.

Wann bekomme ich den Bonus?

Die Auszahlungen beginnen Anfang September 2022 und der Versand wird einige Wochen in Anspruch nehmen.

Tipp: Da der Bonus ab jetzt jährlich ausbezahlt werden soll, empfehlen wir Ihnen, Ihre Kontodaten bei FinanzOnline zu aktualisieren, um den Betrag direkt aufs Konto überwiesen zu bekommen.

Wie bekomme ich den Bonus?

Der Klimabonus geht an etwa 9 Millionen Menschen und wird auf zwei unterschiedliche Arten ausbezahlt: per Überweisung aufs Konto oder als Gutschein per Post.

Das Wichtigste: Sie müssen nichts tun, um den Klimabonus zu erhalten.

Gutschein oder Überweisung?

Alle, die aktuelle Kontodaten bei FinanzOnline hinterlegt haben, bekommen ihren Bonus überwiesen. Da der Klimabonus ab sofort einmal pro Jahr ausgezahlt wird, werden auch die aktuellen Kontodaten jährlich an einem festgelegten Stichtag geprüft. Für das Jahr 2022 war dieser Stichtag der 22. Juli. Waren die Kontodaten auf FinanzOnline am Stichtag nicht aktuell, so wird der Klimabonus in Form eines Gutscheins per Post zugesandt.

Der Energiekostenausgleich

Um den stark gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken, gewährt die Bundesregierung unter gewissen Kriterien jedem österreichischen Haushalt einen einmaligen Energiekostenzuschusses in Höhe von 150 Euro. Achtung! Beantragung nur noch bis 31.03.2023 möglich.

So beantragen Sie Ihre Gutschrift:

Eins

Ihr Gutschein kommt per Post.

Die Gutscheine werden vom Bundesrechnungs-Zentrum an alle Haushalte verschickt und gelten bis 31. März 2023.

Zwei

Rücksendung online / per Post.

Die nötigen Informationen für Ihre Rücksendung finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung und in Ihrem Kundenportal

Drei

Ihre Gutschrift wird vergütet.

Nach positiver Prüfung wird Unsere Wasserkraft informiert. Die Gutschrift wird Ihrer nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben. 

Eins

Ihr Gutschein kommt per Post.

Die Gutscheine werden vom Bundesrechnungs-Zentrum an alle Haushalte verschickt und gelten bis 31. März 2023.

Zwei

Rücksendung online / per Post.

Die nötigen Informationen für Ihre Rücksendung finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung und in Ihrem Kundenportal

Drei

Ihre Gutschrift wird vergütet.

Nach positiver Prüfung wird Unsere Wasserkraft informiert. Die Gutschrift wird Ihrer nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben. 

In Niederösterreich: Der blau-gelbe Strompreisrabatt

In Niederösterreich werden 11 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Durchschnittstromverbrauchs eines Haushaltes gefördert. Ausgangspunkt dafür ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresverbrauch. Anspruch auf die Förderung haben alle Haushalte in Niederösterreich. Wie Sie diesen beantragen können, erfahren Sie hier:

Online beantragen

Das Land Niederösterreich hat hierfür eine Online Fomular eingerichtet. Bitte klicken Sie hierfür auf untenführenden Link zum Antragsformular. Mit dem Online-Ratgeber können Sie Ihren zustehenden blau-gelben Strompreisrabatt im Vorfeld selbst ermitteln. 

Anbieter auswählen

Bitte wählen Sie unter sonstige Anbieter Unsere Wasserkraft aus und machen in den nächsten Schritten Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Haushalt.

Ihr Strompreisrabatt

Nach positiver Prüfung wird Unsere Wasserkraft informiert und der blau-gelbe Strompreisrabatt wird auf die nächste fällige Stromrechnungen gutschrieben. 

In der Bundeshauptstadt Wien

Der Wiener Energiebonus 2022

Pro Haushalt werden 200 Euro direkt aufs Konto überwiesen. Zielgruppe des Wiener Energiebonus sind in Wien Hauptgemeldete mit einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 40.000 Euro bei Einpersonenhaushalten oder 100.000 Euro Gesamtjahresbruttoeinkommen bei Mehrpersonenhaushalten. Die Unterstützung kann per Ansuchen im 4. Quartal im Dezember 2022 zur Auszahlung kommen. Bitte informieren Sie sich auf der Landeshomepage über Ansuchens-Zeitpunkte.

Wiener Energiekostenpauschale

Weitere Unterstützungs-Möglichkeiten wie die Wiener Energiekostenpauschale (eine Direktanweisung in Höhe von 200 Euro an besonders betroffene Wiener*innen) finden Sie auch auf wien.gv.at. 

Wiener Energieunterstützung PLUS

Ab Oktober 2022 besteht die Möglichkeit, bei der MA 40 ein Ansuchen auf Übernahme offener Jahresabrechnungen bzw. Rückstände bei Energielieferunternehmen zu Stellen. Die maximale Fördersumme von 500 Euro kann unter bestimmten Vorraussetzungen und für besonders betroffene Haushalte in Anspruch genommen werden.

Der Vorarlberger Stromrabatt

Wird als zusätzliche Maßnahme zur Dämpfung der Strompreise für Haushaltskunden in Vorarlberg gewährt. Er gilt von 1. April 2023 bis 30. Juni 2024 und beträgt 3 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde.

Der Stromrabatt

Wird natürlichen Personen gewährt, die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt in Vorarlberg mit standardisiertes Lastprofil H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher) oder HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt) zugeordnet sind. Der Stromkostenzuschuss wird für den Verbrauch im Zeitraum von 1. April 2023 bis 30. Juni 2024 gewährt und beträgt 3 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde.

Zusätzlich zur Strompreisbremse

Im Unterschied zur Strompreisbremse des Bundes gibt es keine Deckelung des Verbrauchs. Der Vorarlberger-Stromrabatt wird zusätzlich zur Strompreisbremse des Bundes gewährt.

Was muss ich tun?

Nichts. Wir erledigen Alles für Sie.

Der Salzburger Heizkostenzuschuss

Alle Salzburgerinnen werden mit einem einmaligen Zuschuss von 600 Euro unterstützt. Die Richtlinie ist ab 1. April 2023 gültig.

Berechtigte Personen

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt bestimmter Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Für Alleinlebende und Alleinerzieherinnen gelten 1.300 Euro. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften 1.700 Euro. Entsprechend der Personenanzahl im Haushalt werden die Grenzen angepasst. Siehe mehr dazu unter salzburg.at.

Ausnahme

Personen, die für die Heizperiode 2022/2023 bereits einen Heizkostenzuschuss des Landes in Höhe von 300 Euro erhalten haben, wird ohne neuerlichen Antrag ein weiterer Zuschuss in Höhe von 300 Euro automatisch ausbezahlt.

Was muss ich tun?

Einfach auf untenstehenden Link klicken und Antrag gleich online ausfüllen. Die Antragstellung ist bis 31. Juli 2023 möglich.

Unser Service - mit voller Kraft voraus!

Falls Sie Fragen haben, finden Sie viele Antworten in unserem
FAQ-Bereich oder im Kundenportal. Bitte kontaktieren Sie uns in dringenden Fällen telefonisch unter 05 78 05-100.