FAQ & Hilfe

Wir haben die Antworten auf die häufig gestellten Fragen für Sie zusammengefasst.  

Das Unternehmen

Was ist Unsere Wasserkraft?

Unsere Wasserkraft steht für Energie aus Österreich zu vorteilhaften Angeboten. Auf beste Qualität und mehrfach ausgezeichnetes Service vertrauen unsere zufriedenen Kunden seit über 10 Jahren. Wählen Sie im Produktkonfigurator Ihr gewünschtes Tarifmodell und starten Sie mit uns in eine saubere Zukunft.

Wer steht hinter Unsere Wasserkraft?

Unsere Wasserkraft ist eine Marke der go green energy GmbH & Co KG und beliefert seit über 10 Jahren Haushaltskunden und Kleinunternehmen in ganz Österreich mit Strom und Gas.

In welchen Bereichen ist Unsere Wasserkraft tätig?

Unsere Wasserkraft ist ein alternativer Energieanbieter, der österreichweit Strom und Gas zu vorteilhaften Angeboten für Haushaltskunden anbietet. Nachhaltige Quellen unserer Stromprodukte sind uns ein wichtiges Anliegen. Sie entscheiden sich bei Unsere Wasserkraft für sauberen Strom ohne Wenn und Aber: heimische Wasser- und Sonnenkraft, sauber und frei von CO2 und Atomstrom. Das ist unser Versprechen an unsere Natur und Zukunft. 

Unsere Produkte - Allgemein

Wir finde ich das richtige Produkt für mich?

Ihr perfektes Energieangebot können Sie sich in unserem Konfigurator selbst nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen. Wählen Sie zwischen Strom und Gas und fügen Sie je nach Wunsch die Optionen "Alles auf einer Rechnung" (plus) und "Online-Bonus" hinzu. So erhalten Sie ein Produkt, dass zu Ihnen passt. 

Wer kann Strom und Gas von Unsere Wasserkraft beziehen?

Alle Privatkunden in ganz Österreich, die erneuerbare Strom- und  Gasprodukte zu einem vorteilhaften Angebot wollen.

Welche Optionen gibt es bei Unsere Wasserkraft?

Für alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf ihre Papierrechnung verzichten wollen, gibt es die Möglichkeit einen "Online-Bonus" zu wählen. Er gewährt dem Kunden einen dauerhaften Rabatt auf den Energiepreis. Die Höhe des Online-Bonus finden Sie im aktuellen Preisblatt. Sollten Sie dennoch eine "Rechnungskopie auf Papier“ brauchen, haben Sie die Möglichkeit, während des Vertragsabschlusses oder in Ihrem Kundenportal unter "Produktdetails" eine Kopie Ihrer Rechnung per Post anzufordern. In diesem Fall verzichten Sie auf den Vorteil des Online-Bonus.

Mit der Option "Alles auf einer Gesamtrechnung" erhalten Sie eine gemeinsame Abrechnung der Energieliefer- und Netzbetreiberkosten. Wenn Sie diese Option nicht wählen, verrechnet Ihnen Ihr Netzbetreiber die Netzkosten separat.

Was ist die Option „Rechnungskopie auf Papier“?

Ihre Rechnung ist immer online im Kundenportal verfügbar. Durch Aktivierung der Option „Rechnungskopie auf Papier“ im Kundenportal erhalten Sie zusätzlich eine Rechnungskopie per Post an die von Ihnen bekanntgegebene Rechnungsadresse zugesandt. Sollten Sie diese Option bereits bei Vertragsabschluss gewählt haben, wird diese Einstellung automatisch übernommen.

Bei Aktivierung der Option „Rechnungskopie auf Papier“ entfällt der Online-Bonus auf den Energiepreis für den gesamten Verrechnungszeitraum.

Unsere Produkte - Strom

Was ist aqua strom basic?

aqua strom basic ist unser Stromprodukt aus 100 % erneuerbarer Energie mit Preisgarantie. Sie erhalten von Unsere Wasserkraft nur Ihre Energierechnung, die Netzkosten werden von Ihrem Netzbetreiber direkt verrechnet.

Was ist aqua strom plus?

Bei aqua strom plus erhalten Sie zusätzlich (wie der Name schon sagt) zu unserem Stromprodukt aus 100 % erneuerbarer Energie mit Preisgaranties eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten.

Welche Optionen habe ich bei der Konfiguration meines Stromproduktes?

Option: Alles auf einer Rechnung (plus)
Sowohl Energieverbrauch als auch Netzentgelt werden direkt von Unsere Wasserkraft verrechnet. Somit finden Sie alle Kosten übersichtlich auf einer Rechnung (Gesamtrechnung). Und die ist im Kundenportal jederzeit einsehbar.

Option: E-Rechnung
Wenn Sie der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, erhalten Sie einen Online-Bonus. Die Höhe des Online-Bonus finden Sie im aktuellen Preisblatt. Die elektronische Rechnung können Sie natürlich ganz einfach und jederzeit online abrufen.

Stammt der Strom aus meiner Steckdose tatsächlich zu 100 % aus
erneuerbaren Energien?

Wir kaufen für unsere Kunden nur Strom aus 100 % heimischer erneurbarer Energie und lassen diesen ins Stromnetz einspeisen. So garantieren wir Ihnen, dass Ihr Strom ausschließlich aus nachhaltiger Energie besteht. Dies wird Jahr für Jahr durch ein unabhängiges Fachinstitut geprüft und bestätigt.

Wie sauber ist der Strom von Unsere Wasserkraft?

Der Strom von Unsere Wasserkraft kommt zur Gänze aus erneuerbaren Energiequellen, wird in Österreich produziert und ist garantiert frei von fossilen und nuklearen Energieträgern. Die genaue Zusammensetzung Ihres Stromproduktes finden Sie hier, bzw. auf Ihrer Stromrechnung.

Wird Atomstrom verwendet?

Nein, es wird ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen verwendet. 

Unsere Produkte - Gas

Was ist terra gas basic?

terra gas basic ist das Erdgas von Unsere Wasserkraft mit Preisgarantie. Sie erhalten von Unsere Wasserkraft nur Ihre Energierechnung, die Netzkosten werden von Ihrem Netzbetreiber direkt verrechnet.

Was ist terra gas plus?

Bei terra gas plus erhalten Sie zusätzlich (wie der Name schon sagt) zu unserem Gasprodukt mit Preisgaranties eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten.

Welche Optionen habe ich bei der Konfiguration meines Gasproduktes?

Option: Alles auf einer Rechnung (plus)
Sowohl Energieverbrauch als auch Netzentgelt werden direkt von Unsere Wasserkraft verrechnet. Somit finden Sie alle Kosten übersichtlich auf einer Rechnung (Gesamtrechnung). Und die ist im Kundenportal jederzeit einsehbar.

Option: E-Rechnung
Wenn Sie der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, erhalten Sie einen Online-Bonus. Die Höhe des Online-Bonus finden Sie im aktuellen Preisblatt. Die elektronische Rechnung können Sie natürlich ganz einfach und jederzeit online abrufen.

Unsere Produkte - PV Einspeisung

Wie kann ich bei Unsere Wasserkraft einen Einspeisetarif für meine Photovoltaikanlage anmelden?

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei Unsere Wasserkraft ist ganz einfach! Jetzt Unsere Wasserkraft Stromkunde werden, einen passenden Einspeisetarif auswählen und unser Online-Formular ausfüllen. Unsere Einspeisetarife gelten für Anlagen mit einer Engpassleistung kleiner 50 kWp. Typischerweise betrifft das Einfamilienhäuser mit einer oder mehreren Sonnenenergieanlagen am Dach. Sie sind bereits Unsere Wasserkraft Kunde und möchten Ihre PV-Anlage nachträglich bei uns anmelden? Dann kontaktieren Sie bitte direkt unser Kundenservice Team.

Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung eines Einspeisetarifes bei Unsere Wasserkraft?

Für die Vergütung Ihrer eingespeisten Energie benötigen wir folgende Daten und Unterlagen:

  • Den Netzzugangsvertrag Ihres Netzbetreibers für die Einspeise-Anlage (Diesen erhalten Sie nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage von Ihrem Netzbetreiber)
  • Die Zählpunktbezeichnung der Einspeise-Anlage (33-stellig, beginnt mit AT0… und wird von Ihrem Netzbetreiber bekannt gegeben)
  • Die Engpassleistung der Einspeise-Anlage (gebaute Anlagengröße in kWp

Ich möchte eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach in Betrieb nehmen. Was ist zu beachten?

Welche Schritte notwendig sind, um Ihre Photovoltaikanlage auf dem Dach oder im Garten in Betrieb zu nehmen, ist je nach Bundesland, Netzbetreiber und Anlageninstallateur (Elektriker) unterschiedlich.

Grob besteht der Ablauf aus folgenden Schritten:

  • Vorab sollten Sie Daten wie Ihren zukünftigen Strombedarf ermitteln, sowie die vorhandene Fläche evaluieren und die optimale Anlagengröße finden, wie auch die Leitungsführung und einen Standort für den Wechselrichter bestimmen.
  • Mit den ermittelten Eckdaten können Sie mehrere Angebote von Elektrounternehmen, die Photovoltaikanlagen errichten einholen und für die Umsetzung den entsprechenden Anlageninstallateur finden.
  • Je nach Bundesland muss für die Sonnenenergieanlage eine Baugenehmigung eingeholt werden. Wenden Sie sich hierfür am besten an die jeweilige Gemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft.
  • Der Zählpunkt für die Einspeiseanlage wird beim lokalen Netzbetreiber beantragt.
  • Sobald die Photovoltaikanlage fertiggestellt wurde, übermitteln Sie die Fertigstellungsmeldung an Ihren lokalen Netzbetreiber. Mit dem Netzbetreiber wird dann ein Termin für den Zählertausch auf einen neuen bidirektionalen Zähler vereinbart.
  • Wurde der Zähler für die Überschusseinspeisung vom Netzbetreiber montiert, erhalten Sie von diesem den Netzzugangsvertrag.
  • Mit dem Netzzugangsvertrag sowie dem Zählpunkt und Ihrer Engpassleistung kann die Einspeisung bei Unsere Wasserkraft beginnen.

Wie hoch sind die aktuellen Einspeisetarife?

Die aktuellen Einspeisetarife lauten:

Abnahmemenge in kWh (pro Jahr) mit Strombezug ohne Strombezug
0 - 1.000 kWh  10,00 ct/kWh 5,58 ct/kWh
1.001 - 5.000 kWh 8,00 ct/kWh 5,58 ct/kWh
ab 5.001 kWh 6,00 ct/kWh 5,58 ct/kWh
Grundpauschale pro Zählpunkt € 0,00 € 2,99/Monat
Anlagengröße max. 50 kW max. 50 kW

(Stand: 01.01.2023)

Kunde werden

Wie kann ich Unsere Wasserkraft Kunde werden?

1. Produkt auswählen
Egal ob Strom und/oder Gas. Im Produktkonfigurator finden Sie das passende Angebot für Ihr Energieleben.

2. Online abschließen
Danach kümmern wir uns um den kompletten Wechselprozess während Sie im Kundenportal den genauen Überblick behalten. 

3. Komfortabel genießen
Genießen Sie Ihre neue Energie mit garantierten Preisen. Mit sauberem Strom - für Ihr Zuhause und unsere Zukunft.

Was benötige ich, wenn ich Unsere Wasserkraft Kunde werden will?

Sie brauchen maximal 3 Minuten, sowie: eine gültige E-Mail Adresse, Ihre Bankdaten (IBAN) und am besten noch Ihre letzte Jahresenergieabrechnung.

Wie funktioniert der Wechsel zu Unsere Wasserkraft?

Nach Eingabe Ihrer Daten im Online Formular und Abschluss des Energieliefervertrages (Menüpunkt Kunde werden), übernehmen wir den gesamten Wechselprozess für Sie. Den aktuellen Wechselstatus können  Sie jederzeit in unserem Unsere Wasserkraft Kundenportal nachverfolgen.

Wer übernimmt die Kündigung des derzeitigen Energieliefervertrages?

Die Kündigung Ihres bestehenden Energieliefervertrages erledigen wir für Sie im Zuge des Wechselprozesses automatisch.

Wie und an wen muss ich beim Wechsel meinen Zählerstand bekannt geben?

Um eine datumsgenaue Endabrechnung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen den Zählerstand im Zeitraum von 5 Tagen um den Wechselstichtag an Ihren Netzbetreiber zu übermitteln. Bei Nichtbekanntgabe wird der Zählerstand womöglich von Ihrem Netzbetreiber geschätzt. Wenn Sie ein digitales Messgerät (Smart-Meter) besitzen, ist die Meldung nicht erforderlich.

Kann ich durch die Vermittlung eines Anbieters mit automatischem Wechselservice Unsere Wasserkraft Kunde werden?

Verträge für Unsere Wasserkraft Produkte können nicht über automatische Wechselservices abgeschlossen werden.

Was bekomme ich als Neukunde bei Unsere Wasserkraft?

Auf unserer Startseite finden Sie die aktuelle Bonus-Höhe. Falls Unsere Wasserkraft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Neukunden-Bonus in Form von Gratis-Energietagen anbietet, wird dieser bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung automatisch gutgeschrieben. Die Berechnung erfolgt aliquot von Ihrem Jahresverbrauch und betrifft nur den Energiepreis in Ct/kWh (Grundpauschale ausgeschlossen).

Wie bekomme ich meinen Neukundenbonus?

Der Neukundenbonus wird im ersten Vertragsjahr automatisch vergeben und auf Ihrer ersten Jahresabrechnung gutgeschrieben.

Wann und wie wird der Neukundenbonus gutgeschrieben?

Falls Unsere Wasserkraft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Neukundenbonus in Form von Gratis-Energietagen anbietet, wird dieser bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung automatisch gutgeschrieben. Die Berechnung erfolgt aliquot von Ihrem Jahresverbrauch und betrifft nur den Energiepreis in Cent/kWh (Grundpauschale ausgeschlossen).

Bekomme ich für alle meine Zählpunkte einen Neukundenbonus?

Ja, sofern aktuell ein Neukundenbonus im Form von Gratis-Energietagen angeboten wird, profitieren alle Ihre neu angemeldeten Zählpunkte automatisch davon.

Ist es möglich, dass die Kosten meines Netzbetreibers nach dem Wechsel zu Unsere Wasserkraft erhöht wurden?

Ihr Netzbetreiber errechnet für Sie nach Ihrem Wechsel bzw. Ihrer Anmeldung einen Teilzahlungsbetrag, der die Kosten für die Netznutzung, die Messleistung sowie für die Steuern und Abgaben abdeckt.

Auf die Verrechnung des Netzbetreibers hat Unsere Wasserkraft keinen Einfluss. Da es nach Ihrem Wechsel bzw. Anmeldung zu Neueinstufungen Ihres Verbrauches seitens des Netzbetreibers kommt, können etwaige Mehrkosten entstehen, welche spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauches ausgeglichen werden. Bei Bedarf können Sie Ihre Netz-Teilzahlungsbeträge jedoch direkt von Ihrem Netzbetreiber anpassen lassen.

Wozu dient die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und was bedeutet das für mich als Kunde?

Eine sorgsame und verantwortungsbewusste Handhabung unserer Kundendaten ist uns im Sinne der DSGVO wichtig. Alle Details dazu finden Sie in unserer ausführlichen Information zu Datenverarbeitung gemäß DSGVO.

Das Online-Kundenportal - Allgemein

Welche Funktionen umfasst das Online-Kundenportal von Unsere Wasserkraft?

Unser Online-Kundenportal stellt ein umfassendes Tool zur Begleitung Ihres  Energielebens bei der Unsere Wasserkraft dar.

Im Kundenportal finden Sie alle Infos zu Ihrem jeweiligen Produkt und vieles mehr:

  • Informationsbereitstellung während des Lieferantenwechsels/Neuanmeldung
  • Darstellung Ihrer Kundendaten mit umfassenden Möglichkeiten Änderungen und Anpassungen selbst vorzunehmen
  • Archivierung Ihrer Rechnungen und Dokumente
  • Direkte Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen mittels Webnachrichten

Wo kann ich mein Passwort ändern?

Ihr Passwort können Sie jederzeit im Menüpunkt "Einstellungen" ändern. Geben Sie dafür Ihr derzeit bestehendes Passwort bzw. Ihr neues Passwort ein. Um die korrekte Eingabe Ihres neuen Passwortes für Sie zu prüfen, bitten wir Sie das neue Kennwort zweimal einzugeben.

Warum ist es wichtig, dass immer meine aktuelle E-Mailadresse im Online-Kundenportal eingetragen ist?

Ihre E-Mailadresse ist Ihr Benutzername für den Einstieg in Ihr Unsere Wasserkraft Kundenportal. Der größte Teil der Kommunikation mit Ihnen wird über Ihre E-Mailadresse abgewickelt, deshalb ist es wichtig, dass diese von Ihnen immer aktuell gehalten wird. So kann gewährleistet werden, dass Sie unsere E-Mails (z.B. Benachrichtigung über neue Nachricht; Information über aktuelle Rechnung; ...) auch erreichen.

Wie viele Energieanlagen kann ich unter einem Benutzernamen anmelden?

Sie können zu einem Benutzernamen so viele Strom- und Gasanlagen anmelden, wie Sie möchten. Gehen Sie dazu einfach auf www.wasserkraft.at,  und geben Ihre E-Mailadresse und Ihr Passwort ein. Sind Sie bereits im Online-Kundenportal angemeldet, benutzen Sie bitte die entsprechenden Buttons "aqua strom" und "terra gas" unten links in der Menüleiste.

Bitte beachten Sie jedoch, dass pro Benutzername nur ein Vertragspartner genannt werden kann. Alle Verträge lauten daher auch auf diese Person. Sollten Sie zwar administrativ der Verwalter mehrerer Energieanlagen sein, die Vertragspartner jedoch unterschiedlich lauten, so müssen Sie unterschiedliche Benutzernamen verwenden.

Ist es möglich den Benutzernamen zu ändern?

Ja, Sie können Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort im Online-Kundenportal unter dem Menüpunkt "Einstellungen" ändern.

Wo finde ich meine Kundennummer?

Ihre Kundennummer wird Ihnen immer im mittleren Bereich am oberen Rand des Online-Kundenportals angezeigt. Unabhängig der Anzahl der angemeldeten Energieanlagen haben Sie pro Benutzernamen immer nur eine Kundennummer.

An wen kann ich mich bei Problemen mit der Handhabung innerhalb des
Portals wenden?

Bei Fragen oder Hilfestellungen senden Sie uns bitte eine Nachricht über die Message-Box im Online-Kundenportal. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter
57 805 100 erreichen.

Was finde ich im Kundenportal im Menüpunkt "Start"?

Unter dem Menüpunkt "Start" erhalten Sie wichtige aktuelle Informationen: Während des Wechsels/der Anmeldung Ihrer Energieanlage sehen Sie den jeweils aktuellen Status und werden gegebenenfalls aufgefordert, weitere Daten zu Ihrer Energieanlage einzugeben. Nach dem Wechselprozess werden im Menüpunkt "Start" allgemeine Informationen über die Unsere Wasserkraft oder Informationen zu Ihrem Kundenkonto angezeigt.

Was finde ich im Menüpunkt "Produktdetails"?

Der Menüpunkt "Produktdetails" bietet Informationen über alle Merkmale der von Ihnen gewählten Energieprodukte, wie z.B. Energiepreis, Zählpunktbezeichnung oder wichtige Vertragsdaten. Im Menüpunkt "Produktdetails" haben Sie auch die Möglichkeit, für Ihre Zählpunkte eine eigene Bezeichnung zu vergeben, sowie die Option "Rechnungskopie auf Papier" zu aktivieren bzw. zu deaktivieren.

Was finde ich im Menüpunkt "Zahlungsübersicht"?

Im Menüpunkt "Zahlungsübersicht" sehen Sie Ihr Kundenkonto bei der Unsere Wasserkraft: eine aktuelle Auflistung aller Rechnungen bzw. Teilzahlungen und Ihrer Einzahlungen, gegliedert je Energieanlage.

Was finde ich im Menüpunkt "Rechnungen"?

Innerhalb des Menüpunktes "Rechnungen" werden alle Jahres- (bzw. gegebenenfalls Zwischen-)Abrechnungen elektronisch archiviert.

Was finde ich im Menüpunkt "Teilzahlungen"?

Im Menüpunkt "Teilzahlungen" werden Ihnen die Teilzahlungen je Energieanlage dargestellt. Hier können Sie die Höhe Ihrer monatlichen Teilzahlung anpassen, wenn Ihnen unsere Schätzung zu hoch oder zu niedrig erscheinen sollte.

Was finde ich im Menüpunkt "Message-Box"?

Innerhalb des Menüpunktes "Message-Box" können Sie mit uns Kontakt aufnehmen indem Sie uns neue Nachrichten übermitteln. Auch unsere Benachrichtigungen an Sie werden hier dargestellt. Die "Message-Box" funktioniert wie ein Online-Chat und ist die beste Möglichkeit, besonders schnell Nachrichten mit Unsere Wasserkraft auszutauschen.

Was finde ich im Menüpunkt "Kundendaten"?

Der Menüpunkt "Kundendaten" beinhaltet alle persönlichen Daten, die für alle Strom- und Gasanlagen gelten, die Ihrem Benutzernamen zugeordnet sind. Sie können in diesem Bereich folgende Daten aktualisieren: Telefonnummer, Versandadresse und Bankverbindungen. Ihre E-Mailadresse (= Benutzername) können Sie im Menüpunkt "Einstellungen" ändern.

Was finde ich im Menüpunkt "Einstellungen"?

Im Menüpunkt Einstellungen werden Ihre persönlichen Einstellungen angezeigt und können auch von Ihnen geändert werden:

  • Benutzername
  • Passwort
  • Einstellungen für E-Mailbenachrichtigungen

Wo kann ich meine angegebene E-Mailadresse ändern?

Ihre aktuell angegebene E-Mailadresse können Sie im Menüpunkt "Einstellungen" überprüfen und gegebenenfalls ändern. Nach Änderung der E-Mailadresse erhalten Sie von uns ein Mail mit einem Bestätigungslink. Dieser dient dazu, dass die angegebene Kontaktinformation auf Richtigkeit überprüft wird. Bitte bestätigen Sie den darin enthaltenen Link, erst dann wird die neue E-Mailadresse in unseren Systemen gespeichert.

Mein Vertrag wird von einer anderen Person übernommen. Was soll ich tun?

Wenn sich der Vertragspartner ändert (z.B. Mieterwechsel, Todesfall), ist der Abschluss eines neuen Energieliefervertrages notwendig: in unserem Produktkonfigurator kann der neue Vertragspartner sein Energieprodukt auswählen und seinen Vertrag abschließen. Der bestehende Energieliefervertrag sollte abgemeldet werden: nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über die "Message-Box" im Online-Kundenportal auf oder unter der Telefonnummer 57 805 100.

Ich möchte den Namen des Vertragspartners ändern. Wie kann ich das tun?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht über die "Message-Box" mit dem Grund der Änderung (Tippfehler, Heirat, Scheidung, usw.) bzw. legen Sie uns die entsprechenden Urkunden bei. Wir erledigen die Änderung gerne für Sie.

Mein Nachname hat sich aufgrund einer Heirat, Scheidung oder einem
anderen Grund geändert. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht über die "Message-Box" mit dem Grund der Änderung (Tippfehler, Heirat, Scheidung, usw.) bzw. legen Sie uns die entsprechenden Urkunden bei. Wir erledigen die Änderung gerne für Sie.

Wie kann ich meine Adresse ändern?

Die Kundenadresse, welche Sie im Menüpunkt "Kundendaten" im Kundenportal finden usn abändern können, ist jene Adresse an der der Vertragspartner seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Sofern keine abweichende Versandadresse für eine bestellte Rechnungskopie vorliegt, ist die Vertragspartner-Adresse auch die Versandadresse. Im Normalfall deckt sich diese Adresse mit der Lieferadresse der Energielieferung. Vor allem aber wenn Sie mehr als eine Energieanlage bei uns angemeldet haben (z.B. zusätzlich Ihr Ferienhaus), kann es hier zur Abweichung kommen.

Was soll ich tun wenn ich umziehe?

Zuerst schließen Sie einfach über unser online Antragsformular einen neuen Vertrag für Ihre neue Adresse ab. Wenn Sie bei der Anmeldung Ihre bekannte E-Mailadresse und Ihr Passwort eingeben, sind Ihre Daten bereits vorausgefüllt und die neue Anlage wird Ihrer bestehenden Kundennummer zugeordnet. Im Zuge der Neuanmeldung können Sie einen beliebigen Tag in der Zukunft auswählen, um die Belieferung ab dem geplanten Einzugstermin zu bestellen.

Um die Abmeldung der alten Anlage vorzunehmen, loggen Sie sich im Kundenportal ein und schicken uns in der "Message-Box" oder per E-Mail an service@wasserkraft.at eine Nachricht, in der Sie die Adresse, die Zählpunktnummer, den Zählerstand und das Datum des Auszuges der betroffenen Anlage mitteilen.
Um eine Abschaltung nach Ihrem Auszug zu vermeiden, kann Ihr Nachfolger jederzeit unter www.wasserkraft.at eine Neuanmeldung auf seinen Namen durchführen.  

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Abmeldung inklusive Zählerstand auch Ihrem Netzbetreiber bekannt zu geben, um eine datumsgenaue Endabrechnung zu ermöglichen. Beachten Sie, Grundlage für die Endabrechnung ist immer das vom Netzbetreiber gemeldete Datum der Abmeldung und der dafür übermittelter Verbrauchswert.

Kann ich mit einer zusätzlichen Anlage zu Unsere Wasserkraft wechseln oder eine weitere Anlage neu anmelden?

Gerne können Sie zu Ihrer bestehenden Anmeldung bei Unsere Wasserkraft eine weitere Anlage hinzufügen. Dazu wählen Sie einfach Ihr gewünschtes Produkt im Produktkonfigurator, über Ihre E-mailadresse wird die gewünschte Anlage Ihrer bereits bestehenden Kundennummer zugeordnet und alle Informationen diesbezüglich sind wie gewohnt in Ihrem Kundenportal abrufbar.

Was ist die Versandadresse für die Rechnungskopie?

Die Versandadresse für die Rechnungskopie ist für Sie nur relevant, wenn Sie unsere Option "Rechnungskopie auf Papier" aktiviert haben. Die Übermittlung der Rechnungskopie erfolgt dann an die hier bekanntgegebene Adresse.

Sollte die Versandadresse nicht mit Ihrer Kundenadresse übereinstimmen, können Sie im Menüpunkt "Kundendaten" eine andere Anschrift eingeben. Dafür bitte die Checkbox "Der Rechnungsempfänger ist Vertragspartner" deaktivieren und Ihre Angaben entsprechend eintragen.

Ihre Daten zur Energieanlage

Wo sehe ich den Status meiner Energielieferung?

Unter dem Menüpunkt "Produktdetails" (Punkt "Status") im Kundenportal finden Sie die Information, ob sich die Anlage noch im Wechselprozess befindet, in Belieferung ist oder zur Kündigung vorgemerkt ist.

Wo im Portal kann ich den Lieferbeginn abfragen?

Der aktuelle Stand des Anmelde-/Wechselprozesses (inkl. vorgesehener Lieferbeginn) wird unter dem Menüpunkt "Start" angezeigt. Diese Information wird erst nach Bestätigung der Anmeldung (bzw. des Wechsels) durch Ihren Netzbetreiber aktualisiert.

Wo sehe ich, wie lange die Energieanlage noch gebunden ist?

Bei Unsere Wasserkraft gibt es nach Ende des 1. Vertragsjahres keine Bindung mehr. Unter dem Menüpunkt "Produktdetails" finden Sie je Produkt die spezifische Information zur Bindefrist.

Wo finde ich die Zählpunktsbezeichnung meiner Energieanlage?

Unter dem Menüpunkt "Produktdetails" im Kundenportal finden Sie je Energieprodukt die zugehörige Zählpunktsbezeichnung.

Wie kann ich meine verschiedenen Produkte/Anlagen/Zählpunkte im Online-Kundenportal anzeigen?

Sie können im oberen Bereich, unter Ihrer Kundennummer, im Feld "Produkt" die verschiedenen Produkte (Zählpunkte) auswählen. Unter "Produktdetails" können für die verschiedenen Produkte eigene Bezeichnungen (z.B.: Wärmepumpe, Boiler) vergeben werden.

Warum kann ich meinen Zählpunkten Namen vergeben?

Wenn Sie mehr als einen Zählpunkt bei Unsere Wasserkraft angemeldet haben, soll diese Funktion Ihnen dabei helfen, die Zählpunkte gleich auf einen Blick voneinander unterscheiden zu können. Sie können Namen wie beispielsweise "Haushalt", "Boiler", "Wärmepumpe", "Ferienhaus" vergeben.

Wo sehe ich, welche Optionen bei meinen Energieanlagen aktiviert sind?

Diese Information finden Sie unter dem Menüpunkt "Produktdetails".

Wie werden meine Teilzahlungsbeträge für Netz und Energiebezug berechnet?

Wenn Sie zu Unsere Wasserkraft wechseln, werden die Teilzahlungsbeträge für den Energiebezug aufgrund Ihres Vorjahresverbrauches berechnet. Bei einer Neuanmeldung werden die Teilzahlungsbeträge aufgrund des Verbrauches Ihres Vormieters/Vorbesitzers berechnet.
Der zu erwartende Verbrauch wird uns dabei von Ihrem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt und kann von Ihrem tatsächlichen Verbrauch abweichen.

Der Teilzahlungsbetrag für Ihr Produkt kann von Ihnen selbst im Kundenportal geändert werden. Im Zuge der Jahresabrechnung werden die einbezahlten Teilzahlungsbeträge Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch gegenübergestellt und so die tatsächlichen Kosten, bzw. die neuen Teilzahlungsbeträge ermittelt. 

Der Netzbetreiber errechnet für Sie nach Ihrem Wechsel einen Teilzahlungsbetrag, der die Kosten für die Netznutzung, die Messleistung sowie für die Steuern und Abgaben abdeckt. Dieser wird bei Produkten ohne Netzweiterverrechnung (ohne plus) direkt vom Netzbetreiber verrechnet und kann bei diesem geändert werden.

Rechnung - Allgemein

Warum bekomme ich von meinem Netzbetreiber eine eigene Rechnung?

Um unseren Preis so attraktiv und günstig wie möglich zu halten, bieten wir bei unseren basic-Produkten keine Netzweiterverrechnung an. Bitte beachten Sie daher, dass von unserem Unternehmen nur die Energiekosten in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für die Netznutzung, bzw. Steuern und Abgaben werden Ihnen in einer getrennten Rechnung durch Ihren Netzbetreiber verrechnet. Wenn Sie eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten wünschen, wählen Sie einfach die Option Alles auf einer Rechnung (plus) im Tarifkalkulator.

Wann und wie oft bekomme ich Abrechnungen von Unsere Wasserkraft?

Sie bekommen einmal jährlich Ihre Jahresabrechnung. Der Zeitpunkt der Ablesung durch Ihren lokalen Netzbetreiber ändert sich durch den Wechsel zur Unsere Wasserkraft nicht. Ihre Rechnung werden wir umgehend nach Erhalt Ihrer Verbrauchswerte erstellen und Ihnen im Online-Kundenportal zur Verfügung stellen. Je nach gewählter Option für den Rechnungsversand erhalten Sie ein E-Mail oder Ihre Papierrechnung per Post.

Werden für die Teilzahlungsbeträge Rechnungen erstellt?

Nein.
Für Teilzahlungsbeträge werden keine Rechnungen erstellt. Die Höhe der bis jetzt geleisteten Teilzahlungsbeträge können Sie auf Ihrer Jahresabrechnung oder im Online-Kundenportal im Menüpunkt "Zahlungsübersicht" sehen. Ihre nächsten Teilzahlungsbeträge können Sie im Menüpunkt "Teilzahlungsbeträge" anpassen.

Warum bekomme ich für eine Versorgungsadresse mehrere Rechnungen?

Um eine möglichst kostengünstige und effiziente Abrechnung zu ermöglichen rechnen wir jeden Zählpunkt getrennt ab.

Sollten Sie eine Stromanlage mit mehr als einem Zählpunkt (z.B. Normal- und Heizstrom) oder Strom und Gas an einem Standort besitzen, bekommen Sie für jeden Zählpunkt eine getrennte Rechnung. Dies liegt vor allem auch daran, dass wir von einigen Netzbetreibern die Daten getrennt bzw. zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermittelt bekommen.

Werde ich benachrichtigt, wenn eine neue Rechnung zu meinem Benutzernamen vorliegt?

Ja! Sobald eine neue Rechnung erstellt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Wo finde ich meine Rechnung im Kundenportal?

Unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ können Sie Ihre Rechnungen einfach abrufen.

Werden alle meine Rechnungen archiviert?

Ja, alle Ihre Rechnungen werden archiviert. Die Rechnungen können unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ abgerufen werden.

Wie funktioniert die Suchfunktion im Bereich "Rechnungen"?

Die Suchfunktion erlaubt Ihnen derzeit nur die Rechnungsnummer zu durchsuchen. Eine Volltextsuche ist gerade in Erarbeitung.

Warum bekomme ich keine postalischen Rechnungen mehr?

Die elektronische Rechnung ist ein wesentliches Merkmal der Unsere Wasserkraft Produkte. Für alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, vergeben wir sogar einen Online-Bonus.
Die elektronische Rechnung können Sie jederzeit online abrufen und ausdrucken.

Ich möchte meine Rechnung auch auf postalischem Wege erhalten. Was muss ich tun?

Für alle Kunden, die eine "Rechnungskopie auf Papier“ brauchen, gibt es die Möglichkeit, im Kundenportal unter "Produktdetails" eine Kopie der Rechnung per Post anzufordern. In diesem Fall wird auf den Vorteil des Online-Bonus verzichtet.

Ich habe die Zusatzoption "Rechnungskopie auf Papier" aktiviert und möchte meine Versandadresse ändern. Wo kann ich das tun?

Im Online-Kundenportal im Menüpunkt "Kundendaten" finden Sie die Möglichkeit die Versandadresse Ihrer Rechnungskopie zu ändern. Die Versandadresse wird von uns nur bei der Versendung der Rechnung herangezogen.

Rechnung - Rechnungspositionen

Was wird mir von Unsere Wasserkraft in Rechnung gestellt?

Bei unseren basic-Produkten  verrechnen wir Ihnen nur die Kosten für die Energielieferung. Bitte beachten Sie, dass bei diesen Produkten die Kosten für die Netznutzung bzw. Steuern und Abgaben in einer getrennten Rechnung an Sie durch Ihren Netzbetreiber verrechnet werden. Bei Wahl der Option Alles auf einer Rechnung (plus) verrechnen wir Ihnen die Kosten für die Energielieferung gemeinsam mit den Kosten für die Netznutzung bzw. Steuern und Abgaben.

Wie setzen sich meine Energiekosten zusammen?

Die Energiekosten umfassen eine Grundpauschale, einen Energiepreis pro kWh und gegebenenfalls von uns gewährte Preisnachlässe (Boni). In manchen Teilen Österreichs kommt es auch zur Verrechnung einer von der jeweiligen Gemeinde beschlossenen Gebrauchsabgabe.

Was ist die Grundpauschale?

Die Grundpauschale ist ein fixer Betrag, der in Euro pro Monat ausgewiesen wird. Für alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, vergeben wir einen Online-Bonus.

Was ist der Energiepreis?

Der Energiepreis wird in Cent/kWh ausgewiesen und ist eine verbrauchsabhängige Rechnungskomponente.

Warum bekomme ich den Online-Bonus?

Den Online Bonus vergeben wir an alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, um uns bei Ihnen für diese Entscheidung zu bedanken. Die elektronische Rechnungszusendung schützt die Umwelt und vermindert Papiermüll. Das gehört in unseren Augen mit einem Bonus belohnt!

Warum bekomme ich keinen Online-Bonus?

Wenn Sie sich für die Zusatzoption "Rechnungskopie auf Papier" entschieden haben, entfällt der Online-Bonus. Deaktivieren Sie die Zusatzoption in Ihrem Portal, steigen Sie auf elektronische Rechnung um und Ihnen wird auf der nächsten Rechnung der Online-Bonus gutgeschrieben.

Was ist die Gebrauchsabgabe und wann wird diese verrechnet?

Die Gebrauchsabgabe kann von der Gemeinde für die Benutzung von öffentlichem Grund zum Transport von Strom, Erdgas und Fernwärme vorgeschrieben werden. Diese wird in Wien, Salzburg und in einigen Gemeinden Tirols und der Steiermark getrennt von den Systemnutzungstarifen an die Kunden weiterverrechnet.
Wenn Ihre Gemeinde diese Abgabe vorschreibt, wird der Betrag von uns eingehoben und an Ihre Gemeinde überwiesen.

Sind Energiekosten umsatzsteuerpflichtig?

Ja.
Falls nicht anders ausgewiesen, sind sämtliche Preisbestandteile umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent.

Wie berrechnet sich eine eventuelle Nachzahlung oder Gutschrift auf meiner Jahresabrechnung?

Bei Ihrer Jahresabrechnung werden die tatsächlichen Kosten für die von Ihnen verbrauchte Energie mit den von Ihnen bereits bezahlten Teilzahlungen des Verrechnungszeitraumes gegenüber gestellt. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind, kommt es zu einer Nachzahlung, ansonsten zu einer Gutschrift auf Ihrer Jahresabrechnung.

Ich habe eine Gutschrift auf meiner Jahresabrechnung. Bekomme ich das
Geld ausbezahlt?

Ja!
Das Geld wird Ihnen unmittelbar nach der Rechnungserstellung auf Ihr Bankkonto ausbezahlt. Beachten Sie bitte, dass eventuell die Gutschrift um die Höhe eines Teilzahlungsbetrages vermindert wird (z.B. wenn die Teilzahlung zum gleichen Zeitpunkt zur Verrechnung kommt).

Woher weiß Unsere Wasserkraft wie viel Energie ich verbrauche?

Der Energieverbrauch wird von Ihrem Netzbetreiber - durch Ablesung oder Schätzung - ermittelt und an uns gemeldet. Der Verbrauch wird von uns unverändert übernommen und für die Verrechnung herangezogen.

Der verrechnete Energieverbrauch ist meiner Meinung nach nicht korrekt.
Was kann ich tun?

Der Energieverbrauch wird von Ihrem Netzbetreiber - durch Ablesung oder Schätzung - ermittelt und an uns gemeldet. Wir haben auf die gemeldete Höhe keinen Einfluss.
Sollte Ihnen der Verbrauch zu hoch vorkommen, können Sie uns im Online-Kundenportal über "Message-Box" kontaktieren oder anrufen (Tel: 05 78 05-100); wir überprüfen gerne noch einmal die Daten Ihrer Abrechnung.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass bei einer nicht korrekten Abrechnung eine Korrektur des Verbrauches durch uns nicht möglich ist. Wir müssen Sie dann an Ihren Netzbetreiber verweisen, welcher gegebenenfalls Ihre Messeinrichtung überprüfen wird. Eine Korrektur der Verbrauchshöhe kann immer nur durch den Netzbetreiber erfolgen.

Allgemeines zum Strom- und Gasmarkt

Meine Anlage wurde immer vom gleichen Lieferanten versorgt; darf ich überhaupt zu Unsere Wasserkraft wechseln?

Ja!
Jeder Kunde in Österreich kann sich aussuchen, von welchem Energielieferanten er Strom oder Gas beziehen möchte. Unsere Wasserkraft steht für Strom und Gas zu 100 % aus Österreich zu vorteilhaften Angeboten. Wählen Sie Ihr gewünschtes Modell und starten Sie mit uns in eine saubere Zukunft.

Kann ich meinen Netzbetreiber frei wählen?

Nein!
Jeder Netzbetreiber in Österreich ist für ein bestimmtes regionales Gebiet zuständig. Die räumliche Lage Ihrer Energieanlage bestimmt daher den für Sie zuständigen Netzbetreiber.

Was ist die E-Control und was macht diese?

Die Energie Control Austria (kurz E-Control) ist für die Regulierung der österreichischen Strom- und Gaswirtschaft verantwortlich. Alle Marktteilnehmer werden bezüglich der Einhaltung der Marktregeln überwacht. Die E-Control ist auch für die Festlegung der gesetzlich vorgeschriebenen Systemnutzungstarife (Kosten für die Energiedurchleitung bei den Strom- und Gasnetzen) verantwortlich. Die Website der E-Control erreichen sie hier.

Was ist Ökostrom?

Ökostrom ist elektrische Energie die aus erneuerbaren Energieträgern wie der Sonne, dem Wind oder Wasser (z.B. Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen), gewonnen wird. Die Herstellung von Strom findet auf eine ökologisch vertretbare Weise statt. Alle Stromprodukte der Unsere Wasserkraft sind Ökostromprodukte: unser Strom besteht zu 100 % aus erneuerbarer Energie aus Österreich.

Wie viel Strom/Gas verbraucht ein durchschnittlicher Haushalt pro Jahr?

Der durchschnittliche österreichische Haushalt verbraucht ca. 3.500 kWh Strom pro Jahr. Eine durchschnittliche Wohnung verbraucht ca. 15.000 kWh Erdgas pro Jahr.

Technische Strom- und Gasfakten

Was ist die Netznutzung und was der Netzzugang?

Damit Sie mit Strom und/oder Gas versorgt werden können, benötigen Sie einen Anschluss an das öffentliche Strom- oder Gasnetz, den Netzzugang.
Für die Benutzung des jeweiligen Netzes bezahlen Sie eine Durchleitungspreis, die Netznutzung. Für Netzzugang und Netznutzung ist wie bisher auch der lokal ansässige Netzbetreiber zuständig.

Was ist eine Netz- bzw. ein Systemnutzungstarif?

Der Netzbetreiber hebt von jedem seiner Kunden im Versorgungsgebiet einen gesetzlich verordneten Systemnutzungstarif ein. In diesem Zusammenhang ist der Netzbetreiber dafür verantwortlich, dass sämtliche Anschlussdienstleistungen bzw. die unterbrechungsfreie Versorgung sowie die schnellstmöglich Entstörung problemlos von statten gehen.

Der Systemnutzungstarif setzt sich wie folgt zusammen:

  • Das Netznutzungsentgelt dient zur Errichtung, der Instandhaltung sowie dem Ausbau des Netzes.
  • Die Entgelte für Messleitungen decken die Kosten für die Errichtung sowie den Betrieb der Messeinrichtungen.
  • Das Netzverlustentgelt finanziert die Kosten für die Beschaffung der Verlustenergie des Netzes.
  • Das Netzzutrittsentgelt dient zur einmaligen Kostenabdeckung der Herstellung oder der Abänderung des Netzanschlusses.
  • Der Beitrag zur Netzbereitstellung deckt die einmaligen Kosten des Netzbetreibers für den Ausbau des, der Verbrauchsanlage vorgelagerten, Netzes.

Bitte beachten Sie, dass unsere basic-Produkte keine Netzweiterverrechnung vorsehen. Alle die oben genannten Kosten werden Ihnen daher in einer getrennten Rechnung von Ihrem Netzbetreiber verrechnet.

Was ist ein Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist der Eigentümer des Energienetzes und verteilt auf diesem Weg die Energie an die Endverbraucher. In weiterer Folge ist der Netzbetreiber für die Instandhaltung, den Betrieb, den Ausbau sowie die Errichtung des Netzes verantwortlich. Das Netzgebiet des Betreibers beschränkt sich auf ein räumlich festgelegtes Gebiet. Daher bleibt bei einem Lieferantenwechsel der Netzbetreiber derselbe; er kann nicht frei gewählt werden.

An wen wende ich mich bei einer Störung (z.B. Stromausfall,…)?

Die Behebung von Störungen (beispielsweise ein Stromausfall) liegt weiterhin im Verantwortungsbereich des lokalen Netzbetreibers. Der Netzbetreiber bleibt immer derselbe auch wenn ein Lieferantenwechsel vollzogen wurde. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Energieversorgung aufrecht zu erhalten bzw. bei Störungen die Versorgung so schnell als möglich wieder herzustellen.

Was ist ein Zählpunkt?

Der Zählpunkt ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem die erzeugten oder bezogenen Energiemengen gezählt bzw. gemessen werden. Dem Zählpunkt wird vom lokalen Netzbetreiber eine eindeutige Bezeichnung - die Zählpunktbezeichnung - zugeordnet. Im Haushaltsbereich stellt ein Zählpunkt meistens genau einen Zähler (z.B. Stromzähler für das Haus) dar. Wenn Ihre Energieanlage mehr als einen Zähler umfasst (beispielweise bei einer getrennten Zählung des Heizstroms), können Sie auch mehr als einen Zählpunkt haben.

Die Zählpunktsbezeichnung umfasst 33 Zeichen und beginnt mit AT. Sie finden Sie auf Ihrer letzten Energieabrechnung oder können diese bei Ihrem Netzbetreiber erfragen. In unserem Online-Kundenportal finden Sie die Zählpunktsbezeichnung(en) Ihrer Energieanlagen im Menüpunkt "Produktdetails".

Was ist ein Doppeltarifzähler?

Der Doppeltarifzähler misst den Stromverbrauch mit Hilfe von zwei Zählwerken. Doppeltarifzähler kommen immer dort zum Einsatz wo eine gesonderte Abrechnung für Hoch- und Niedertarif notwendig ist. Der Stromverbrauch wird in zwei zeitabhängige Tarife unterteilt, die jeweils mit einem separaten Kilowattpreis verrechnet werden. Dabei zeichnen die beiden Zählwerke die Tarife getrennt auf, damit eine exakte Kostenaufstellung möglich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif? Wann gelten diese?

Bei den Preisen der Unsere Wasserkraft Produkte gibt es keinen Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif. Sie beziehen Ihren sauberen Strom egal mit welcher Energiebezugsanlage immer gleich günstig. 

Was ist die Ökostromförderung?

Der Ökostromförderungsbeitrag wird Ihnen von Ihrem Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Die Ökostrompauschale ist ein Fixbetrag, welcher pro Netzebene und je Zählpunkt in Rechnung gestellt wird. Bei Haushaltskunden beträgt diese € 11,- pro Jahr und Zählpunkt. Der Ökostromförderbeitrag wird in Cent pro Kilowattstunde bzw. in Euro pro Zählpunkt verrechnet und ist in der Ökostromförderbeitragsverordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend geregelt. Diese wird jedes Jahr neu veröffentlicht.

Stromherkunft

Wie viele Kraftwerke werden zur Stromgewinnung von Unsere Wasserkraft in Österreich betrieben?

Aktuell bezieht Unsere Wasserkraft den Strom aus 755 privaten Photovoltaik-Einspeisern, 9 Wasserkraftwerken aus der Steiermark (Mur-Kraftwerke Dionysen, Fisching, Friesach, Gabersdorf, Kalsdorf, Laufnitzdorf, Mellach, Obervogau und Peggau) und 2.668 OeMAG-Anlagen (gesetzliche Abnahmeverpflichtung laut Ökostromgesetz 2012).

Werden von Unsere Wasserkraft auch Stromerzeuger/Kraftwerke betrieben, die sogenannten Graustrom erzeugen?

Nein, Unsere Wasserkraft und alle damit verbundenen Gesellschaften produzieren ausschließlich Grünstrom aus Österreich!

Wird von Unsere Wasserkraft als Gesamtorganisation an der Strombörse auch Strom gehandelt/angekauft, um die anstehenden Stromspitzen bei den Kunden abdecken zu können?

Der Bilanzgruppen-Management-Partner von Unsere Wasserkraft deckt für alle der Bilanzgruppe angehörenden Lieferanten die Energie an der Börse. Der Strom aus der Börse wird aber nicht an Unsere Wasserkraft geliefert, auch nicht um anstehenden Stromspitzen bei den Kunden abzudecken. Der Energiemix von Unsere Wasserkraft besteht also zu 100 % erneuerbarer Energie. Graustrom (z.B. aus Gas- oder Kohlekraftwerken) oder Atomstrom können eindeutig ausgeschlossen werden.

Handelt Unsere Wasserkraft beispielsweise mit RECS oder EECS Zertifikaten, ohne dass real Grüner Strom erzeugt, gekauft, bezogen oder geliefert wird?

Nein, Unsere Wasserkraft bezieht Grünstrom aus realen Kraftwerken. Lieferzertifikat und Lieferung stimmen daher immer überein!

In welcher Form investiert Unsere Wasserkraft aktuell in nachhaltigen Ökostrom und trägt zur Energiewende bei?

Beim Mehrheitseigentümer der Unsere Wasserkraft laufen derzeit (Stand: Jänner 2018) mehrere Projekte wie zum Beispiel die Errichtung des Murkraftwerks Graz, des Windparks Handalm oder auch die Möglichkeit der Abnahme von privatem Überschussstrom aus PV-Anlagen.
Mehr Details finden Sie hier

Energiekosten-Gutschein

Wann kann der Gutschein eingelöst werden?

Der Gutschein kann eingelöst werden, solange

  • sich Ihr Hauptwohnsitz zumindest an einem Tag im Zeitraum von 15. März 2022 bis 30. Juni 2022 in Österreich befindet,
  • Sie ein zahlender Kunde bei einem österreichischen Stromlieferanten sind und solange
  • Ihre Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten.

Wie hoch ist die Einkunftsgrenze?

Der Gutschein kann nicht eingelöst werden, falls Sie die folgenden Einkunftsgrenzen überschreiten:

  • Einpersonenhaushalt: 55.000 Euro pro Jahr
  • Mehrpersonenhaushalt: 110.000 Euro pro Jahr
    (Die Grenze bezieht sich auf alle Einkünfte der über 18-jährigen Person mit Hauptwohnsitz)

Welche Angaben müssen am Gutschein gemacht werden?

Um den Gutschein einlösen zu können, werden folgende Informationen benötigt:

  • Ihre vollständige Zählpunktnummer bzw. Zählpunkt (finden Sie auf Ihrer Rechnung bzw. im Kundenportal).
  • Ihre Kundendetails des Stromlieferanten (finden Sie auf der Jahresabrechnung).
    • Nachname, Vorname (finden Sie in der Rubrik "Kundendaten" im Kundenportal bzw. auf Ihrer Jahresabrechnung, Pflichtfelder).
    • Geburtsdatum (Pflichtfeld).
    • E-Mail-Adresse und Telefonnummer (für allfällige Rückfragen).
  • Firmenname Ihres Stromlieferanten (Pflichtfeld).
  • Bestätigung, dass Sie diejenige Person sind, die den Vertrag mit dem Stromlieferanten abgeschlossen hat (Pflichtfeld).
  • Bestätigung, dass die Jahreseinkünfte unter der Höchstgrenze liegen (Pflichtfeld).

Wo kann der Zählpunkt gefunden werden?

Die Zählpunktnummer bzw. der Zählpunkt kann auf Ihrer letzten Rechnung oder im Kundenportal unter dem Menüpunkt „Produktdetails“ gefunden werden. Haben Sie mehrere Anlagen so können Sie rechts oben unter „Anlage“ zwischen Ihren Anlagen umschalten.

Wo können weitere Informationen gefunden werden?

Weitere Informationen finden Sie unter www.oesterreich.gv.at, zusätzliche Antworten unter den FAQs des Bundesministeriums und unter der Telefonnummer 050 233 798 erreichen Sie die kostenlose Energiekostenausgleich-Hotline (Mo-Fr, 9-18 Uhr).

Strompreisbremse

Warum gibt es die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Staates. Sie soll den enormen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken und gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen setzen. Sie hilft schnell und unbürokratisch. Gleichzeitig wirkt sie direkt inflationsreduzierend. Personen mit hohem Einkommen verbrauchen in der Regel mehr Strom. Sie bezahlen für den Verbrauch, der über die 2900 KWh hinausgeht, den Marktpreis. Die Stromkostenbremse entlastet einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr. Die Bundesregierung stellt dafür in Summe 3 - 4 Mrd. Euro bereit, abhängig von der Preisentwicklung. Die Stromkostenbremse wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024. 
 

Für wen gilt die Stromkostenbremse?

Anspruch auf die Stromkostenbremse haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben. Ausgenommen sind also z.B. Vereine oder Betriebe. Für sie wird der Energiekostenzuschuss greifen.

Wie funktioniert die Stromkostenbremse?

Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskunden. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: Verbraucher, die 30 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2900 kWh jeweils 20 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent.

WICHTIG ZU WISSEN!

Zu Ihrem Nettopreis kommen noch 20 % Umsatzsteuer dazu. Die Umsatzsteuer wird jedoch jeweils vom vollen Rechnungsbetrag berechnet. Beispiel: Bei einem Energiepreis von bspw. 40 Cent pro kWh netto bezahlen Sie 10 Cent pro kWh Energiepreis aufgrund der Strompreisbremse. Die Umsatzsteuer wird jedoch von den 40 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 8 Cent pro kWh (= 20% von 40 Cent). Brutto zahlen Sie daher in diesem Beispiel also 18 Cent pro kWh für 2.900 kWh (=10 Cent pro kWh Strompreisbremse + 8 Cent pro kWh Umsatzsteuer).

Was ist, wenn ich umziehe und den Stromlieferanten wechsle?

Beim Anbieterwechsel wird die aliquote Menge der bisher angefallenen Tageskontingente abgerechnet. Beim neuen Anbieter beginnt eine neue tagesgenaue Abrechnung. Eine Mitnahme von Guthaben ist nicht möglich. Dabei wird tagesgenau abgerechnet: Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr entsprechen 7,95 Kilowattstunden am Tag. 

Wie lange gilt die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse soll ab 1. Dezember 2022 in Kraft treten und dann bis zum 30. Juni 2024 gelten – also in Summe 578 Tage. Die geförderte Jahresmenge an Strom (für 365 Tage) beträgt 2.900 Kilowattstunden. Insgesamt wird durch die Laufzeit der Maßnahme von 578 Tagen ein Kontingent von fast 4.600 Kilowattstunden gefördert.

Die Bundesregierung hat die Stromkostenbremse bis 31. Dezember 2024 verlängertJeweilige Details dazu folgen, sobald diese öffentlich gemacht werden.

Wie viel Geld werde ich durch die Stromkostenbremse sparen?

Gefördert wird ein Grundbedarf von maximal 2.900 Kilowattstunden pro Jahr. Wenn der maximale Zuschuss von 30 Cent für diese Menge voll ausgeschöpft werden muss, erspart sich ein Haushalt also bis zu 870 Euro im Jahr. Wichtig ist: Es geht nicht um den konkreten Betrag, den eine Einzelperson spart. Es geht darum, einen niedrigeren Preis auf der Stromrechnung zu sichern. Und zwar für eine Strommenge, die den Grundbedarf decken kann, wenn auf einen sparsamen Stromverbrauch geachtet wird. 

Wann merke ich den vergünstigten Preis auf meiner Stromrechnung?

Sobald die Stromkostenbremse in Kraft tritt, kommt der vergünstigte Preis direkt bei der nächsten Rechnung an. Der Zuschuss durch die Stromkostenbremse wird auf der Rechnung ausgewiesen. 

Das funktioniert so: Der Abrechnungszeitraum von Stromrechnungen beträgt ein Jahr, das sich aber meist nicht mit dem Kalenderjahr deckt. So ein Zeitraum kann also z.B. von 8.2.2023 bis 7.3.2024 laufen. Stromlieferanten berechnen für den erwarteten Verbrauch einen Jahresbetrag. Dieser Betrag wird dann in monatlichen Teilzahlungsbeträgen abgerechnet. Mit unserem Teilzahlungsrechner können Sie sich Ihre neuen monatlichen Teilzahlungen unter Berücksichtigung der Strompreisbremse errechnen und im Kundenportal selbst anpassen. Je nach tatsächlichem Verbrauch gibt es dann am Ende des Abrechnungszeitraums ein Guthaben oder, bei höherem Verbrauch, eine Nachzahlung.

Gibt es weitere Maßnahmen, um die Stromkosten zu senken?

Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss (NKZ). Der Netzkostenzuschuss wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. Bei einem abweichenden Abrechnungszeitraum ist der Kostendeckel auf Basis einer tageweisen Aliquotierung zu ermitteln.
Um den Netzkostenzuschuss zu erhalten, muss der Haushalt von den Erneuerbaren-Förderkosten bzw. von den Rundfunkgebühren (GIS) befreit sein. Für diese Haushalte (rund 300.000 Personen) gibt es bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach Höhe des Verbrauchs. Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1. Jänner 2023 (Inkrafttreten der neuen Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control) und 30. Juni 2024 gewährt. Das geplante Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) eröffnet Haushalten mit mehr als drei Personen die Möglichkeit, zusätzliche Förderungen zu erhalten. Diese Haushalte können einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent stellen. Zusätzlich können die Stromkosten auch immer gesenkt werden, indem der Energieverbrauch verringert wird. Einfache Tipps zum Energiesparen (ohne oder mit nur geringen Investitionen) finden Sie hier.
 

Was ist, wenn mein Haushalt keinen eigenen Zählpunkt hat?

Energielieferanten haben keine Informationen darüber, wenn mehrere Haushalte über einen gemeinsamen Zählpunkt versorgt werden. Deshalb kann hier die Strompreisbremse auch nur für den bestehenden Zählpunkt angewendet werden. Individuelle Lösungen werden nur über einen Antrag möglich sein, in dem weitere Informationen übermittelt werden.

Bekomme ich den günstigeren Strompreis für 80 Prozent meines eigenen Bedarfs oder ist damit ein allgemeiner Durchschnittswert gemeint?

Für den Grundbedarf wurde errechnet, wieviel Strom ein durchschnittlicher Haushalt in Österreich im Durchschnitt pro Jahr verbraucht. Dafür wurde ein Durchschnittsverbrauch von ca. 3.700 Kilowattstunden angenommen. 80 Prozent davon sind 2.900 Kilowattstunden. Für diese Strommenge gibt es einen Zuschuss von bis zu 30 Cent mit dem Ziel, dass Kunden pro Kilowattstunde nicht mehr als 10 Cent bezahlen. Dieser Wert entspricht annähernd dem Vorkrisen-Niveau. Wenn ein Haushalt Strom spart und weniger als 2.900 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, können damit also auch mehr als 80 Prozent des persönlichen Bedarfs zum günstigeren Preis gedeckt werden. 

Warum wird nicht der komplette durchschnittliche Grundbedarf gefördert, sondern nur 80 Prozent davon?

Um die derzeitige Krise zu bewältigen, müssen wir Energie sparen. Das kann nicht gelingen, wenn alle Haushalte unverändert viel Strom verbrauchen wie vor der Krise. Deshalb kann die geförderte Energiemenge nur unter dem bisherigen durchschnittlichen Jahresbedarf liegen. Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr stellen also zwei Dinge sicher: Ein großer Teil des Grundbedarfs an Strom wird abgedeckt, gleichzeitig kann mit reduziertem Stromverbrauch viel Geld gespart werden. Die Stromkostenbremse wird nur bis zum tatsächlichen Verbrauch geleistet. D.h. wenn jemand nur 1.200 kWh verbraucht, werden auch nur 1.200 kWh bezuschusst.

Warum wird Strom mit maximal 30 Cent pro Kilowattstunde gefördert?

Die Obergrenze von 30 Cent soll verhindern, dass Stromanbieter die Preise einfach willkürlich anheben können, weil die Differenz ohnehin aus dem Budget gefördert wird. Das ist nicht der Sinn der Sache. Die Stromkostenbremse soll die Menschen in Österreich direkt unterstützen, sich die Stromrechnung besser leisten zu können.

Warum gibt es keinen festgelegten fixen Zuschuss pro Kilowattstunde?

Das erarbeitete Modell macht den Preis leistbarer, der am Ende auf der Stromrechnung bei den Kunden ankommt: Er soll für den geförderten Grundbedarf bei 10 Cent liegen. Dafür wird der gemäß Stromlieferungsvertrag vereinbarte Energiepreis durch einen staatlichen Zuschuss reduziert. Liegt dieser Preis bei 30 Cent, werden auf der Rechnung 20 Cent abgezogen. Liegt der aktuelle Preis bei 40 Cent, werden die maximalen 30 Cent abgezogen. Der Preis auf der Rechnung bleibt also in beiden Fällen gleich: 10 Cent. Dafür muss aber weniger Steuergeld eingesetzt werden, wenn der Arbeitspreis gerade niedriger ist.

Was passiert, wenn mein vereinbarter Energiepreis über 40 Cent pro Kilowattstunde liegt?

Auf diesem Preisniveau sind wir aktuell bei Bestandskunden nicht, aber dieser Fall kann vor allem bei Neukunden eintreten. Auch dann wird die Stromkostenbremse den Preis auf der Rechnung aber deutlich dämpfen. Sollte der Energiepreis z.B. 45 Cent betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 Cent auf der Rechnung abgezogen – die Kilowattstunde aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent.

Warum bekommen Kunden in manchen Bundesländern weniger Zuschuss als in anderen?

Kein Bundesland wird von diesem Modell bevorzugt oder benachteiligt. Im Gegenteil: Für den Grundbedarf kostet damit die Kilowattstunde auf der Stromrechnung für die meisten Menschen in Österreich gleich viel, egal in welchem Bundesland sie leben. Kunden können sich schließlich nicht aussuchen, wie die Energieversorger in ihrer Region Strom erzeugen. Wo der Strom besonders günstig ist und z.B. nur bei 8 Cent pro Kilowattstunde liegt, muss auch nur dieser Preis bezahlt werden. Es entsteht also niemandem ein Nachteil. Sinn der Strompreisbremse ist nicht, möglichst viel Zuschuss auszuteilen. Sie sorgt dafür, dass eine bestimmte Strommenge für alle zu besser leistbaren Preisen garantiert werden kann – und setzt dafür Steuergeld so effizient wie möglich ein. 

Warum dauert es noch so lang, bis die Stromkostenbremse bei meiner Stromrechnung wirkt?

Die Stromkostenbreme wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. Nach dem Beschluss im Nationalrat braucht es noch ein paar Wochen, bis die Stromlieferanten ihre Systeme für eine automatische Abwicklung vorbereitet haben. Durch diese Systemumstellung wird gewährleistet, dass die einzelnen Kunden keinen Antrag für die Stromkostenbremse stellen müssen. 

Mehr Menschen verbrauchen mehr Strom. Was ist mit größeren Haushalten, die wenig Geld haben?

Für Haushalte mit mehr als drei Personen soll es in einem nächsten Schritt zusätzliche geförderte Kilowattstunden geben. Da Stromversorger keine Daten über die Haushaltsgröße oder das Einkommen von Kunden haben, wird das nur über einen Antrag möglich sein. An einer raschen und möglichst unbürokratischen Lösung wird jedenfalls gearbeitet. Bei einer GIS-Befreiung gibt es zusätzlich einen Abschlag von 75 Prozent von den Netzkosten, abhängig vom jeweiligen Verbrauch. Einkommensschwache Haushalte sparen noch einmal bis zu 200 Euro pro Jahr. 

Bekommen Menschen mit viel Geld jetzt genauso viel wie ärmere Haushalte?

Grundsätzlich gilt: Personen mit hohem Einkommen verbrauchen auch mehr Strom. Wer deutlich mehr Strom verbraucht als den geförderten Grundbedarf, profitiert automatisch weniger von der Stromkostenbremse. Umso stärker ist hier der Anreiz zum Energiesparen: Denn wer aus purem Luxus unnötig viel Strom verbraucht, wird das auch deutlich bei der Stromrechnung merken. 

Werden Haushalte bestraft, die nicht mit Gas heizen und dafür mehr Strom z.B. für eine Wärmepumpe verbrauchen?

Wer bereits jetzt unabhängig von Gas ist, ist klar im Vorteil und hat einen wertvollen Vorsprung, wenn es um die Energiewende beim Heizen geht. Die Stromkostenbremse macht in einem ersten Schritt die Rechnung für den Grundbedarf an Strom günstiger, den alle Haushalte haben. In einem zweiten Schritt wird an Lösungen gearbeitet, mit denen das Heizen leistbarer bleibt – unabhängig vom Heizsystem. So werden auch diejenigen nicht benachteiligt, die etwa mit Pellets heizen. Wer zum Heizen z.B. mit einer Wärmepumpe Strom benötigt, profitiert unter Umständen sogar zusätzlich von der Stromkostenbremse. Nämlich dann, wenn viel Strom gespart wird und dadurch ein Teil des für die Wärmepumpe benötigten Stroms aus dem geförderten Grundbedarf gedeckt werden kann.

Wird es auch eine Preisbremse für Gasrechnungen geben?

Strom brauchen alle Haushalte – Gas nicht. Die Stromkostenbremse macht in einem ersten Schritt die Rechnung für den Grundbedarf an Strom günstiger. In einem zweiten Schritt wird an einer Lösung für leistbares Heizen gearbeitet. Dabei darf kein Heizsystem bevorzugt oder benachteiligt werden. Dafür braucht es durchdachte Maßnahmen, mit denen wir die Folgen der Teuerung abfedern, die Versorgungssicherheit stärken, die Energiewende vorantreiben und damit das Klima schützen. Es ist also aus mehreren Gründen nicht zielführend, Gas speziell zu fördern – denn das würde z.B. wieder Pellets-Heizungen oder andere nachhaltige Systeme ausschließen und benachteiligen. 

Wieso erhalten Bewohner von Studierendenheimen, Altenpflegeeinrichtungen und ähnlichen Wohnformen keinen Stromkostenzuschuss?

Das Modell sieht vor, dass der Bund einen Teil der Kosten der Stromrechnung übernimmt. Personen, die keinen Stromlieferungsvertrag und somit keine Stromrechnung haben, können im Modell nicht erreicht werden. Die Stromkostenbremse wird ausschließlich Haushaltskunden gewährt. Bei z.B. einem Studierendenheim hat der Lieferant jedoch keinen Vertrag mit Haushaltskunden, sondern mit dem gewerblichen Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Die Bundesregierung erkennt jedoch an, dass auch Personen in den genannten Wohnformen mitunter von steigenden Stromkosten konfrontiert sind und prüft, auf welchem Weg zeitnah eine Entlastung herbeigeführt werden könnte. 

Wieso werden Zweit- und Nebenwohnsitze gefördert?

Am Zählpunkt lässt sich nicht ablesen, ob sich dahinter ein Haupt- oder Zweitwohnsitz befindet. Außerdem sollen auch Wochenpendler oder Studierende in Wohnungen bzw. WGs von der Stromkostenbremse profitieren. Die Implementierung einer Datenverknüpfung und -überprüfung stünde darüber hinaus einer raschen und unbürokratischen Abwicklung entgegen.

Wieso wird für den Stromkostenzuschuss nicht auf den tatsächlichen individuellen Haushaltsverbrauch abgestellt?

Dazu müsste auf den Letztjahresverbrauch eines Haushalts abgestellt werden. Bei Umzügen bzw. Ein- oder Auszügen, Geburten, Sterbefällen oder im Neubau liegt ein solcher noch nicht vor. Außerdem gibt es in den meisten Haushalten keine intelligenten Messgeräte (Smart Meter), die eine zeitnahe Verbrauchsinformation bereitstellen. Die meisten Haushaltskunden wissen nur einmal jährlich nach der Zählerstandsablesung, wie hoch ihr Stromverbrauch tatsächlich ist. Die vorliegenden Daten wären viel zu fehleranfällig bzw. lückenhaft und ihre Vervollständigung hätte wertvolle Zeit gekostet, weswegen die Höhe des Grundkontingents einheitlich mit 2.900 kWh festgelegt wurde. Liegt der tatsächliche Verbrauch eines Haushalts innerhalb des Förderungszeitraums jedoch darunter, ist die Höhe des Stromkostenzuschusses auf den tatsächlichen Verbrauch begrenzt.

Wieso wurde das Grundkontingent mit 2.900 kWh und nicht niedriger festgesetzt – gibt es hier überhaupt noch Sparanreize?

Die Höhe des Grundkontingents orientiert sich an der mittleren Abgabe pro Zählpunkt in Österreich. 2.900 kWh entsprechen 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines österreichischen Haushalts. Damit wird gewährleistet, dass der Großteil der österreichischen Bevölkerung zu leistbaren Strompreisen versorgt wird.

Setzt die Stromkostenbremse nicht Anreize für die Lieferanten, dass sie ihre Preise willkürlich nach oben treiben?

Das Gesetz zur Stromkostenbremse sieht ein Monitoring vor, dass unter anderem die Preisänderungen der Lieferanten im Förderzeitraum umfassen wird. Der Bericht ist dem Nationalrat zuzuleiten und darüber hinaus zu veröffentlichen. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Regelungen bleiben weiterhin aufrecht. Auch die Bundeswettbewerbsbehörde hat bereits angekündigt, dass sie den Strommarkt vor dem Hintergrund der geplanten Förderinstrumente weiter beobachten wird. Die Marktaufsicht der Regulierungsbehörde E-Control bleibt ebenso aufrecht.

Wieso werden Endkunden in z.B. westlichen Bundesländern im Schnitt in absoluten Zahlen einen niedrigeren Zuschussbetrag erhalten?

Ziel der Stromkostenbremse ist es, die Kostenbelastung von Haushaltskunden durch die Sicherstellung eines leistbaren Grundkontingents zu verringern. Durch das Abstellen auf den Zielpreis von 10 Cent/kWh als Unterschwelle für die Gewährung der Förderung und den adaptiven Anstieg der Zuschusshöhe bis zum Erreichen der Oberschwelle von 40 Cent/kWh ist gewährleistet, dass Kunden – verglichen mit dem Preisniveau vor Beginn der Energiekrise – im Ausmaß ihrer zusätzlichen Belastung tatsächlich entlastet werden. 

Warum wird für den Netzkostenzuschuss auf die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Erneuerbaren-Förderkosten und nicht auf die tatsächlichen Einkommensverhältnisse abgestellt?

Die Daten zu einkommensschwachen Haushalten gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) liegen den Netzbetreibern vor, da sie diesen keine EAG-Förderkosten verrechnen dürfen. Der Netzkostenzuschuss kann somit ohne separaten Antrag sofort gewährt werden. Andere bonitätsrelevante Daten zu ihren Kunden sind den Lieferanten bzw. Netzbetreibern aus guten Gründen nicht bekannt.

Wo sehe ich die Stromkostenbremse auf meiner Rechnung?

Es ist vorgesehen, dass Energieunternehmen einen eindeutigen Begriff für die Stromkostenbremse auf der Rechnung auszuweisen, um Verwechslungen zu vermeiden.
 

Was ist der Stromkostenergänzungszuschuss?

Zusätzlich zum Grundkontingent bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss. Für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 sind das einmalig € 61,25 je Person, mit Stichtag 1. Februar 2023. Für die Zeiträume 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 und 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 sind das einmalig € 52,50 je Person.

Hinweis: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkosten-ergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Was bekommen Landwirte und Geschäftskunden?

Von 01.06.2023 bis 31.12.2024 gilt nun auch der Stromkostenzuschuss für Landwirte und Geschäftskunden. Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz beim betrieblichen Zählpunkt werden bis zu 2.900 kWh sowie Haushaltskunden auch vom Bund gestützt. Betroffen sind alle Zählpunkte mit dem Lastprofil L0(Landwirtschaftsbetriebe), L1(LW mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht), L2 sowie G0(Gewerbe allgemein) und G1 – G6. ACHTUNG! Der Antrag muss vom Kunden bis 31.05.2023 gestellt werden.

Unser Service - mit voller Kraft voraus!

Falls Sie Fragen haben, finden Sie viele Antworten in unserem
FAQ-Bereich oder im Kundenportal. Bitte kontaktieren Sie uns in dringenden Fällen telefonisch unter 05 78 05-100.